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Meldungen vom 23. September

Oxyrhynchos, Oxyrhynchites

183 n. Chr.: Waisenjunge Thonis in der Lehre

Thonis, der Waisenjunge, wurde von seinem Onkel Ischyrion einem Weber namens Heraklas in die Lehre gegeben, damit er das Weberhandwerk lernt. Die Lehrzeit wird fünf Jahre betragen, wobei Thonis seinem Lehrherr von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zur Verfügung stehen wird. Dabei wird er jede Arbeit verrichten, die von ihm verlangt wird.

Ischyrion wird ihn aber ernähren. Während der Lehrling in den ersten 31 Monaten kein Gehalt bekommen wird, wird er in den letzten drei Monaten des dritten Jahres 12 Drachmen pro Monat verdienen, im vierten Jahr 16 Drachmen und im fünften Jahr 24 Drachmen.

Zudem bekommt der Lehrling von Heraklas im ersten Jahr einen Chiton im Wert von 16 Drachmen, im zweiten Jahr einen Chiton im Wert von 20 Drachmen, im dritten Jahr einen Chiton im Wert von 24 Drachmen, im vierten Jahr einen Chiton im Wert von 28 Drachmen und im fünften Jahr einen Chiton im Wert von 32 Drachmen.

Für Festtage darf Thonis pro Jahr insgesamt 20 Tage fehlen ohne Lohnabzug. Sollte er wegen Krankheit, Faulheit oder aus sonstigen Gründen fehlen, so muß er die Zeit, ohne Lohn zu erhalten, nacharbeiten.

Heraklas, der Lehrherr, verpflichtet sich, die Vereinbarungen einzuhalten und dem Knaben innerhalb von fünf Jahren sein Handwerk vollständig beizubringen.

Sollte einer der beiden irgendeine Vertragsbestimmung nicht erfüllen, so wird er dem Vertragstreuen eine Buße von 100 Drachmen zahlen und den gleichen Betrag nochmal in die öffentliche Kasse.

(P.Oxy. IV 725 = Sel.Pap. I 14 = C.Pap. Hegstl 102)

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